AGB
- Allgemeines
Eine Unterrichtsaufnahme ist jederzeit möglich. Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran zu führen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium.
Der Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, jede Abwesenheit vom Unterricht rechtzeitig mitzuteilen und die Unterrichtsgebühr pünktlich zu zahlen. Unterrichtsort ist die Musikschule am Wasaplatz, Oskarstraße 2, 01219 Dresden. Die Unterrichtsräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne das dies Einfluss auf die monatliche Rate hat. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Ferien im Bundesland Sachsen.
- Unterrichtsausfall
Es ist wenig sinnvoll wenn die Unterrichtsteilnahme unregelmäßig erfolgt, da nur eine kontinuierliche Teilnahme den gewünschten Lernerfolg sichert. Nimmt der Schüler aus Gründen die nicht von der Musikschule zu vertreten sind am Unterricht nicht teil, so kann die Musikschule gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Bei Ausfall von Unterricht den der Schüler nachweislich nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) wird der ausgefallene Unterricht nachgegeben bzw. die Zahlung der Unterrichtsgebühr ab der dritten auf einander folgenden Unterrichtsstunde ausgesetzt. Diese Regelung gilt nur für den Einzelunterricht. Kann die Lehrkraft aus eigenen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nachgegeben. Eine Rückvergütung der Unterrichtsgebühr erfolgt nicht. Bei durch höhere Gewalt verursachten Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen die die Musikschule nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsgebühr.
- Unterricht und Gebühr
Das Jahresentgelt errechnet sich aus 12 vollen Monaten und enthält 36 Unterrichtseinheiten. Die monatliche Rate wird zum 01. oder 15. eines jeden Monat per Einzugsermächtigung zur Zahlung fällig. Als Nachweis für den Erhalt der 36 UE gilt die zum Unterrichtsbeginn ausgehändigte Stundenkarte.
- Aufsicht und Haftung
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Eine Haftung der Musikschule für Personen- , Sach-, und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler. Für mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
- Kündigung und Probezeit
Der Vertrag für den Unterricht gilt als unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor dem Ende eines Kalenderquartals und hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Während der entgeltpflichtigen Probezeit, die nur im Einzelunterricht gewährt wird, kann nach der 3. UE schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.
