AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule am Wasaplatz, Stand 01.01.2024

 

  1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)!

 

Eine Unterrichtsaufnahme ist jederzeit zu einem Monatsbeginn möglich. Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die Vorbereitung auf ein Berufsstudium.

Der Schüler verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, jede Abwesenheit  rechtzeitig  vor Unterrichtsbeginn  mitzuteilen und die Unterrichtsgebühr pünktlich zu zahlen. Unterrichtsort ist die Musikschule am Wasaplatz, Oskarstraße 2, D – 01219 Dresden. Das Betreten der Unterrichtsräume in Straßenschuhen ist nicht gestattet. In den Foyers der Musikschule wird um Ruhe gebeten!

 

  1. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die umseitig aufgeführte monatliche Rate hat. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Ferien im Bundesland Sachsen.

 

  1. Unterrichtsausfall

Es ist wenig sinnvoll, wenn die Unterrichtsteilnahme unregelmäßig erfolgt, da nur eine kontinuierliche Teilnahme den gewünschten Lernerfolg sichert. Nimmt der Schüler aus Gründen, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Musikschule gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 BGB).

Bei Ausfall von Unterricht, den der Schüler nachweislich nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit), wird der ausgefallene Unterricht nachgegeben bzw. die Unterrichtsgebühr ab der dritten (zusammenhängend) ausgefallenen Unterrichtsstunde auf 60 %. reduziert. Diese Regelung gilt nur im Einzelunterricht. Im Gruppenunterricht, in der musikalischen Früherziehung und Spatzengruppe gilt (bedingt durch mehr als einen Teilnehmer am Unterricht) jede Unterrichtseinheit als gegeben.

Kann die Lehrkraft aus eigenen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben.  Eine Rückvergütung erfolgt nicht. Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsgebühr. Wird die Musikschule übergeordnet geschlossen, wird der Unterricht online weitergeführt.

 

  1. Datenschutz

Die Musikschule ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Schülers im Rahmen des Vertrages mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Soweit der Schüler der Musikschule eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, daß die Musikschule ihm ohne Einschränkungen per E-Mail vertragsbezogene und den Musikschulbetrieb betreffende Informationen zusendet oder ihn für kurzfristige Absprachen kontaktiert. Fotos, die innerhalb der Einrichtung oder auf Veranstaltungen der Musikschule von einer dafür beauftragten Person gemacht werden, können für Werbe- und Ausstellungszwecke innerhalb der Einrichtung und auf Plattformen des Internet die die Musikschule betreibt veröffentlicht werden. Es sei denn, die abgebildete Person widerspricht einer Veröffentlichung.

 

  1. Unterricht und Gebühr

Jede Unterrichtseinheit wird berechnet. Kosten für eine Unterrichtseinheit ist umseitig aufgeführt. Der Schüler erhält Unterricht entsprechend der umseitig aufgeführten Unterrichtsform. Das Jahresentgelt errechnet sich aus 12 vollen Monaten und enthält 36 Unterrichtseinheiten. Die umseitig aufgeführte monatliche Rate / Abschlag wird zum 01.  eines jeden Monat ausschließlich per Lastschriftauftrag zur Zahlung fällig. Die Musikschule behält sich vor, die Unterrichtsgebühren an die steigenden Lohn- und Nebenkosten anzupassen.

Als Nachweis für den Erhalt der 36 Unterrichtseinheiten in 12 Monaten, gilt die zum Unterrichtsbeginn ausgehändigte Stundenkarte. Wechselt die Unterrichtsform oder vollendet ein Schüler das 18. Lebensjahr, erfolgt eine Änderung der Unterrichtsgebühr entsprechend der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Entgeltordnung.

 

  1. Aufsicht und Haftung

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Eine Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der  bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler. Für die mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Kündigung/ Probezeit

Der Vertrag für den Unterricht gilt als unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen (30 Wochentage) vor dem Ende eines Kalenderquartals und hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Während der entgeltpflichtigen Probezeit kann ohne Frist mit der 3. Unterrichtseinheit schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

 

  1. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser AGB.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Dresden