Begabtenförderung

An der Musikschule am Wasaplatz gibt es die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die in überdurchschnittlicher Weise Begabung, Fleiß und Interesse zeigen, speziell gefördert zu werden.

Der Anspruch auf eine Förderung muß in jeden Fall begründet sein. Hierfür teilt die Lehrkraft in Form einer schriftlichen Empfehlung an die Musikschulleitung mit, warum ein Schüler eine Förderung erhalten sollte. Die Bewilligung wird für jeweils ein halbes Jahr erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muß der Anspruch neu begründet werden.

Dem Schüler stehen dann 150 min pro halbes Jahr zusätzliche kostenlose Unterrichtszeit zur Verfügung. Diese kann die Lehrkraft individuell aufteilen und gestalten. Ensemble-, Gruppen-, Einzel- und /oder fächerübergreifender Unterricht.

Preise

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